Veröffentlicht am
21. Oktober 2022

Gemeinsam mit der Deutschen Vorsorgedatenbank AG und dem NETZWERKZEUG sorgen wir dafür, dass Ihre Kunden rechtssichere Vollmachten und Verfügungen erhalten.

Darüber hinaus erhalten Ihre Kunden den in dem Update-Service der DVDB enthaltenen Notfallplan. Der für Ihre Kunden kostenfreie digitale Notfallplan dient zur Erfassung aller wichtigen Informationen, bspw. Versicherungsverträge, Konten, Mitgliedschaften und/oder Abos. Ergänzend dazu können die Ansprechpartner oder Institutionen benannt werden.

Komplett ausgefüllt ergibt dies eine perfekte Hilfe für die Bevollmächtigten im Notfall.

 

Teil 1 "Grundlagen der rechtlichen Vorsorge"

“Im Jahr 2021 ersuchten Betreuungsgerichte in 205.717 Fällen um Auskunft aus dem ZVR (2020: 205.049). Die Anzahl der Auskunftsersuchen stieg damit gegenüber dem Vorjahr leicht an.”

“Zu 20.059 Anfragen (2020: 19.795) und damit in ca. 9,8 % der Fälle (2020: 9,6 %) war mindestens eine passende Eintragung im ZVR vorhanden.”

Quelle: Jahresbericht 2021 Zentrales Vorsorgeregister

Die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, sowie die Unternehmervollmacht werden aufgrund der Angaben und Wünsche Ihres Kunden durch Fachanwälte erstellt. 

Ergänzt werden die anwaltlich erstellte Vollmachten und Verfügungen durch fachanwaltlich geprüfte Vorlagen für z.B. die Sorgerechtsverfügung.

Teil 2 "Die DIGITALE NOTFALLPLANUNG" im Detail"

Bieten Sie Ihren Kunden die rechtliche Vorsorge an und dies ohne “das dünne Eis der unerlaubten Rechtsberatung”.

Sowohl für die privaten Vollmachten und Verfügungen, als auch für die Unternehmensnachfolge.

Abgerundet wird das Angebot durch den “digitalen Nachlassmanager”.

Max. 45 – 60 Minuten vergehen erfahrungsgemäß zwischen dem Kaufprozess und dem Absenden der ausgefüllten Fragebögen.

Alle digitalen Kunden der Deutschen Vorsorgedatenbank Ag bekommen nach dem Absenden sowohl den “digitalen Notfallplan” als auch den “digitalen Nachlassmanager” automatisch freigeschaltet.

Teil 3 "Der Nutzen für Sie als Finanzdienstleister"

Ohne Vorsorgevollmacht muss der gerichtlich bestellte Betreuer die Geldanlage des Betreuten mündelsicher anlegen. 

Aktien und fondsgebundene Anlagen müssen dann ggfls. gekündigt und mündelsicher angelegt werden. 

Durch die gemeinsame Notfallplanung entstehen erfahrungsgemäß viele Cross-Selling- Ansätze. z.B. die Absicherung von Pflegekostensowie Sterbegeld- und Risikolebensversicherungen sind fast immer ein Thema bei der rechtlichen Vorsorge

Vertriebliche Ansätze aus der digitalen Notfallplanung:

Hochwertige Empfehlungen

Bestandssicherung (Investmentdepots und fondsgebundene Versicherungen)

Bestandszuwachs durch Übertragung von Verträgen in den eigenen Bestand, da für den Fall der Fälle die Bevollmächtigten möglichst wenige Ansprechpartner kontaktieren müssen

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